Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte finden Sie hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Lenkerhof gourmet spa resort.

Individuelle Reservierungen

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die die Hotel Lenkerhof AG (folgend Lenkerhof genannt) in Zusammenhang mit Individualgästen und Zimmerreservierungen (ab 1 bis 9 Personen oder bis zu 5 Zimmer) gegenüber dem Gast erbringt. Vertragsgrundlage sind die zwischen Gast und Lenkerhof vereinbarten Leistungen.

2. Leistungen und Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken pro Person und Nacht, inklusive der zum Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Kurtaxe, freiem Eintritt zum 7sources beauty & spa mit Innenbad, Aussenbad, Saunapark und Fitnessraum und alkoholfreier Minibar. Euro-Preise werden zum tagesaktuellen Umrechnungskurs berechnet.

3. Vorauszahlung
Der Lenkerhof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

4. Zahlungsmodalitäten
Die Rechnung mit sämtlichen Konsumationen ist spätestens am Abreisetag in Bar, per Debit- oder Kreditkarte zu begleichen.

5. Haftung für Schäden
Für Schäden, die durch Gäste, deren Kinder oder Haustiere verursacht werden, haftet der Gast vollumfänglich.

6. Haftung des Lenkerhofs
Der Lenkerhof haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. Soweit der Lenkerhof für Dritte einzustehen hat, haftet er nur, wenn ein Verschulden vorliegt.

Die Haftung des Lenkerhofs wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotel-Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nur dann, wenn diese Gegenstände im Hotelsafe (max. CHF. 1‘000.00) aufbewahrt werden oder an der Rezeption gegen Quittung abgegeben wurden. Der Lenkerhof haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, spätestens aber beim Verlassen des Hotels, dem Lenkerhof Anzeige erstattet.

Soweit der Gast einen Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, beansprucht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalten auf dem Hotelgrundstück haftet der Lenkerhof nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Lenkerhof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.

7. Stornierungsfristen
Dies betrifft die Stornierung Ihrer Zimmerreservation oder Verkürzung Ihres Aufenthaltes. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung. Folgendes ist bei einer Zimmerstornierung zu beachten: Stornierungen benötigen der schriftlichen Form inkl. aller betroffenen Gästenamen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie bis 7 Tage vor Anreise annullieren. Bei Reservationen über Weihnachten und Neujahr und Februar gelten 21 Tage. Wird eine Reservation innerhalb der Frist storniert, wird das gebuchte Arrangement zu 100 % verrechnet. Die gleiche Regelung gilt für verspätete Ferienantritte, Nichtanreise oder vorzeitige Abreisen.

8. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Lenkerhofs.

Lenk, 11.12.2012

Event Reservierungen

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die die Hotel Lenkerhof AG (folgend Lenkerhof genannt) in Zusammenhang mit Konferenz-, Seminar- Bankett- und Ausstellungsveranstaltungen sowie Zimmerreservierungen (ab 10 Personen oder 5 Zimmer) gegenüber dem Veranstalter erbringt. Vertragsgrundlage sind die zwischen Veranstalter und Lenkerhof vereinbarten Leistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies zwischen Lenkerhof und Veranstalter vorher schriftlich vereinbart wurde. 

Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Veranstalter nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Lenkerhof Management.

2. Leistungen und Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken pro Person inklusive der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Preise in Euro werden zum tagesaktuellen Umrechnungskurs berechnet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Sollte der Zeitraum zwischen definitiver Reservierung und Leistungsbereitstellung 6 Monate überschreiten, so ist der Lenkerhof berechtigt, die zum Veranstaltungszeitpunkt aktuell gültigen Preise zu berechnen.

3. Vorauszahlung
Nach der unterzeichneten Rücksendung des Vertrags ist eine anfängliche Vorauszahlung (nicht rückzahlbar und abhängig von der Anzahl der gebuchten Zimmer und der Art der Veranstaltung) von 30% bis spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn.

4. Zahlungsmodalitäten
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzüge in Schweizer Franken zu bezahlen. Der Veranstalter kommt in Verzug, wenn die Rech­nungssumme nicht innerhalb der genannten Zahlungs­frist angewiesen wird. Nach Zahlungsverzug ist der Lenkerhof berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % zu verlangen. Der Lenkerhof darf sich in diesem Fall den Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für die Begleichung der Rechnung vor Ort werden keine Kreditkarten akzeptiert.

5. Leistungen von Dritten und Auslageersatz
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische Ein­richtungen oder sonstige Leistungen von Dritten beschafft, handelt es im Auftrag und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Lenkerhof sämtliche Auslagen und Verwendungen, die der Lenkerhof in richtiger Ausführung des Auftrages gemacht hat, zu ersetzten und das Hotel von eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien.

6. Rücktritt des Lenkerhofs
Wenn der Veranstalter im Zeitraum zwischen Vertrags­abschluss und Inanspruchnahme der Leistung erhebliche Bestandteile des Vertrages verändert, so dass eine wirt­schaftliche Vermietung der reservierten Räumlichkeiten nach kaufmännischen Gesichtspunkten nicht mehr möglich ist, steht dem Lenkerhof das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

Hat der Lenkerhof begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle der Angabe irreführender bzw. falscher Aussagen wesentlicher Tatsachen, kann er die Veranstaltung absagen.

7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit der Lenkerhof für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe. Er stellt den Lenkerhof von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8. Verlust oder Beschädigung mitgeführter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Lenkerhof. Der Lenkerhof übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.

Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist vorher mit dem Lenkerhof abzustim­men, um einer Beschädigung der Wände vorzubeugen. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.

9. Haftung des Veranstalters für Schäden
Für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Der Lenkerhof kann vom Veranstalter den Abschluss entsprechender Versicherungen verlangen.

10. Haftung des Lenkerhofs
Der Lenkerhof haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. Soweit der Lenkerhof für Dritte einzustehen hat, haftet er nur, wenn ein Verschulden vorliegt.

Die Haftung des Lenkerhofs wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotel-Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nur dann, wenn diese Gegenstände im Hotelsafe (max. CHF 1‘000.00) aufbewahrt werden oder an der Reception gegen Quittung abgegeben wurden. Der Lenkerhof haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Veranstalter nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Lenkerhof Anzeige erstattet.

Soweit dem Veranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah­rungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalten auf dem Hotelgrundstück haftet der Lenkerhof nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

Nachrichten, Post und Warensendungen für den Veran­stalter und seine Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Lenkerhof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.

11. Überzeit und Musikveranstaltungen
Die musikalische Unterhaltung kann vom Veranstalter gewählt werden, wenn eine exklusive Buchung des Lenkerhofs vorliegt. Ansonsten spielt die hauseigene Musik. Verlängerung der Spielzeit kann beantragt werden und wird pro Stunde verrechnet.

12. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.

13. Stornierungsfristen
Der Veranstalter kann den Auftrag schriftlich mit der Folge kündigen, dass je nach Zeitpunkt der Kündigung eine Entschädigung in unterschiedlichem Umfang verbleibt. Bei einer Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Lenkerhof berechtigt, die Preise neu zu berechnen.

Grundsätzlich gelten die Stornierungsfristen, die in dem vom Veranstalter unterzeichneten Angebot vorgesehen sind. Die Entschädigungspflicht basiert auf dem vereinbarten Übernachtungspreis (bei Veranstaltungen ohne Übernachtung auf den vereinbarten Preisen für Speisen und Getränke) und auf der gewählten Seminarpauschale oder Raummiete. Für die einzelnen Veranstaltungsarten gelten folgende Stornierungsfristen:

Exklusivbuchung vom Lenkerhof und Bühlberg

Veranstaltungsbeginn Stornierungsgebühren
120 Tage 25% der gebuchten Leistungen
90 Tage 50% der gebuchten Leistungen
60 Tage 100% der gebuchten Leistungen


Seminare und Hochzeiten

Veranstaltungsbeginn   Stornierungsgebühren
90 Tage 25% der gebuchten Leistungen
60 Tage 50% der gebuchten Leistungen
31 Tage 75% der gebuchten Leistungen
14 Tage 100% der gebuchten Leistungen


Bankette mit Übernachtungen

 Veranstaltungsbeginn  Stornierungsgebühren
 60 Tage  25% der gebuchten Leistungen
 31 Tage  50% der gebuchten Leistungen
 14 Tage  100% der gebuchten Leistungen

 

Bankette ohne Übernachtungen

Veranstaltungsbeginn Stornierungsgebühren
7 Tage 50% der gebuchten Leistungen
5 Tage 100% der gebuchten Leistungen


Für die Entschädigungspflicht bei einer Kündigung von weniger als 8 Tagen vor der Veranstaltung (Anreisetag), berechnen wir zusätzlich 50% des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes. Veränderungen der Personenzahl sind nur im Rahmen von 5% bis zu 7 Tagen vor Leistungsbeginn möglich. Danach wird der Ausfall pro Stornierung voll berechnet.

10% der gebuchten Zimmer können bis 14 Tage bzw. 21 Tage im Februar vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden.

Sofern die Offerte keine Information bezüglich Stornierung enthält, treten folgende Annullationsbedingungen, zu den oben genannten Konditionen, in Kraft:

Die Entschädigung beträgt bei Wahrung einer Kündigungsfrist von weniger als

120 Tagen 25% der gebuchten Leistungen
90 Tagen 50% der gebuchten Leistungen
60 Tagen 100% der gebuchten Leistungen

 

14. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Lenkerhofs. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Lenk, 1.1.2025